- Verlassenschaft
- Ver|lạs|sen|schaft 〈f. 20; österr.; schweiz.〉 Nachlass, Erbschaft
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Ver|lạs|sen|schaft, die; -, -en (österr., schweiz., sonst veraltet):Nachlass, Erbschaft.* * *
Verlassenschaft,österreichisches Recht: die Gesamtheit vererblicher vermögenswerter Rechte und Pflichten des Verstorbenen (Nachlass). Die Verlassenschaftsabhandlung ist ein gerichtliches Verfahren, das der Durchführung des geregelten Erbschaftserwerbs dient.* * *
Ver|lạs|sen|schaft, die; -, -en (österr., schweiz., sonst veraltet): Nachlass, Erbschaft: Wer auf die V. Anspruch erheben will, hat das binnen sechs Monaten ab heute dem unterfertigten Gericht mitzuteilen und sein Erbrecht nachzuweisen (Tiroler Tageszeitung 30. 4. 87, 14); In seiner Firma ... kaufte und verkaufte Poscher alten Schmuck, -en oder auch einmal Flüchtlingshabe (Basta 6, 1984, 41); ∙ Diese Briefe, Sire, enthalten die V. des Marquis von Posa an Prinz Karl (Schiller, Don Carlos V, 9).
Universal-Lexikon. 2012.